Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes und übt seinen Beruf als unparteiischer Berater aus, was ihn von einem Rechtsanwalt unterscheidet. Die Kerntätigkeit des Notars liegt im Grundstücksrecht, Erbrecht, Familienrecht und dem Gesellschaftsrecht. Für viele Rechtsgeschäfte in diesen Rechtsgebieten hat der Gesetzgeber zwingend die Mitwirkung eines Notars vorgeschrieben, wie bei Grundstückskaufverträgen, Gesellschaftsgründungen oder Erbverträgen.
Meine Aufgabe und mein Anliegen als Notar ist es, dafür Sorge zu tragen, dass Sie die rechtliche Tragweite von wichtigen Erklärungen, die bei mir beurkundet werden, verstehen und nachvollziehen können.
Der Kauf, Verkauf oder die Überlassung einer Immobilie muss aufgrund der generell hohen Kaufpreise und der großen Bedeutung für den Einzelnen stets von einem Notar begleitet werden. Ich unterstütze Sie hier gerne als Notar bei der Abwicklung eines notariellen Kaufvertrages oder Überlassungsvertrages über ein Haus, unbebautes Grundstück oder auch eine Eigentumswohnung (WEG). In einem ersten Gespräch erörtern wir gemeinsam, wie wir Ihre Ziele am besten umsetzen können, sodann erstelle ich einen entsprechenden Vertragsentwurf, beurkunde diesen und wickele den Vertrag anschließend im Interesse aller Beteiligten als neutraler Dritter ab.
Auch für die gewünschte Bestellung von Grundschulden, Hypotheken, Dienstbarkeiten und sonstigen Grundpfandrechten bin ich im Rahmen der notariellen Tätigkeit zuständig.
Ehe, Partnerschaft und Familie können bisweilen zu Problemen führen, bei deren Lösung die Mitwirkung eines Notars nötig ist. Ich unterstütze Sie als Notar bei Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen, Vereinbarungen zum Zugewinn, aber auch bei Adoptionen.
Genauso stehe ich Ihnen beim Erstellen der Vorsorgevollmacht und der Betreuungs- und Patientenverfügung zur Seite und kann gleichzeitig ihre Geschäftsfähigkeit prüfen und bestätigen.
Auch im Gesellschaftsrecht bedürfen viele Geschäfte der Mitwirkung eines Notars. Ich bin Ihnen hier in meiner Funktion als Notar bei der Gründung von Gesellschaften, Geschäftsführerbestellungen, Geschäftsführerabberufungen, Kapitalerhöhungen, sonstigen Änderungen des Gesellschaftsvertrages, der Übertragung von Geschäftsanteilen und den erforderlichen Anmeldungen zum Handelsregister behilflich.
Im Vereinsrecht nehme ich für Sie die Anmeldung von Neugründungen, Satzungsänderungen oder Vorstandswechseln beim Vereinsregister vor.
Beim Vererben und Schenken ist die Mitwirkung eines Notars zum Teil üblich und zum Teil gesetzlich erforderlich. Ich berate Sie als Notar, ob eine notarielle Mitwirkung erforderlich oder sinnvoll ist und helfe Ihnen bei der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Erbscheinsanträgen oder Schenkungsverträgen.
Da es auch hier um Regelungen von erheblicher Bedeutung geht, ist eine sorgfältige und rechtssichere Gestaltung von großer Bedeutung.
In sämtlichen notariellen Bereichen steht Ihnen Notar Dennis Jeschke zur Verfügung und berät Sie umfassend, um Ihre persönlichen Wünsche und Ziele bestmöglich umzusetzen. Da viele Geschäfte im Notariat erhebliche steuerrechtliche Auswirkungen haben, arbeiten wir auch gerne direkt mit Ihrem Steuerberater Hand in Hand.
Dennis Jeschke