Rechtsanwalt
Philipp Gabrys


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Leistungen

Ich vertrete die Auffassung, dass es in der Regel besser ist, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden, als sich einem langen Prozess auszusetzen. Daher rate ich meinen Mandanten, frühzeitig rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ich unterstütze Sie bei der Vertragsgestaltung oder bei Verhandlungen, so dass durch geschicktes Vorgehen bereits zu diesem Zeitpunkt das Fundament für eine für beide Seiten zufriedenstellende Zusammenarbeit oder einen angemessenen Kompromiss gelegt wird.

Sollte sich ein Rechtsstreit doch einmal nicht vermeiden lassen, vertrete ich Sie selbstverständlich auch vor Gericht. Dabei lege ich besonders großen Wert auf eine sorgfältige aber zugleich auch zügige Bearbeitung Ihrer Angelegenheit. Durch den Einsatz moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail und Telefon ist auch eine schnelle und unkomplizierte Kommunikation zwischen Ihnen und mir möglich, die häufig den für Sie womöglich weiten oder umständlichen Weg in meine Kanzlei entbehrlich macht.

Neben der Bearbeitung von Mandaten auf dem Gebiet des Zivilrechts liegt mein besonderes Augenmerk auf dem IT-Recht, dem Presse- und Medienrecht, dem Recht der neuen Medien sowie dem gewerblichen Rechtsschutz.

Zivilrecht Im Bereich des Zivilrechts unterstütze ich Sie bei Problemen im Rahmen der Vertragsabwicklung von Kaufverträgen, Dienstverträgen, Werkverträgen oder Mietverträgen. Ebenso helfe ich Ihnen gerne bei der Ausgestaltung von Verträgen oder AGB, so dass es nach Möglichkeit gar nicht erst zu Problemen kommt.
IT-Recht Das IT-Recht umfasst die Einordnung, Gestaltung und Auslegung von Verträgen über Software- oder Hardwareüberlassung sowie die Wartung und Beratung in diesem Bereich. Weiterhin sind die Besonderheiten beim Vertragsschluss über das Internet (E-Commerce) Gegenstand dieses Rechtsgebiets. Auch Fragen des Datenschutzes des Domainrechts und des Telekommunikationsrechts gehören dazu. Schließlich sind in diesem Rechtsgebiet auch die Fragestellungen rund um Internetcommunitys, Tauschbörsen und das Web 2.0 einzuordnen.
Presse- und Medienrecht Das Presse- und Medienrecht ist immer dann von Relevanz, wenn es darum geht, ob ein Bildnis veröffentlicht werden darf oder nicht. Dieser Gesichtspunkt ist auch unter den Begriffen Recht am eigenen Bild, Bildnisrecht oder Fotorecht bekannt. Ferner stellt sich in diesem Bereich die Frage, welche Rechte jemandem zustehen, über den negativ berichtet wurde (Gegendarstellung, Widerruf, Unterlassung, Schadenersatz...). Für Unternehmen gibt es zahlreiche rechtliche Aspekte beim Zugang zu den erforderlichen Lizenzen oder zu wichtigen Informationen zu berücksichtigen. Weiterhin spielen auch Vorschriften aus dem allgemeinen Zivilrecht und dem gewerblichen Rechtsschutz eine Rolle.
Recht der neuen Medien Das Recht der neuen Medien überschneidet sich zu einem großen Teil mit dem IT-Recht, dem Presse- und Medienrecht und dem gewerblichen Rechtsschutz. Allerdings sind die Besonderheiten der neuen Medienformen, wie zum Beispiel Webradio oder interaktiven Medien im Internet zu beachten. Auch die Vorschriften des Telemediengesetzes (TMG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sind diesem Rechtsgebiet zuzuordnen.
Gewerblicher Rechtsschutz Im gewerblichen Rechtsschutz sind vor allem Verletzungen des Urheberrechts, des Markenrechts oder des Wettbewerbsrecht (UWG) zu bearbeiten. Verstöße gegen diese Rechtsvorschriften sind durch eine Abmahnung und erforderlichenfalls durch eine einstweilige Verfügung am effektivsten zu verfolgen. Leider wird diese Möglichkeit häufig missbraucht, so dass beim Erhalt einer Abmahnung geprüft werden sollte, ob die Vorwürfe berechtigt sind, der Abmahnende zur Abmahnung berechtigt ist und ob die Abmahnung auch nicht zu weit reicht, bevor eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird.

 
   

 

 

 


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